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Der Soziale Dienst erbringt Leistungen für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Wiedereingliederung in den Alltag und in das Arbeitsleben. Beratung und Begleitung stehen dabei im Vordergrund.

Gesetzliche Grundlagen - Leistungen zur Teilhabe:

Sozialgesetzbuch (SGB), Neuntes Buch (IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Ambulant unterstütztes Wohnen

Unsere Sozialarbeiterinnen besuchen und beraten Sie im eigenen Wohnraum. So können Sie auch mit Behinderung so lange wie gewünscht und möglich in Ihrer gewohnten Umgebung leben. Von uns erhalten Sie Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags, der Lebensplanung und Ihrer Freizeit. Diese Hilfeform ist vorrangig für Menschen mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung gedacht.

  • Wir helfen im Umgang mit Behörden, bei der Erledigung von Schriftverkehr und Antragstellungen
  • Wir begleiten Sie zu wichtigen Terminen (zum Beispiel: Arzt, Behörden, Vermieter, Gericht, Beratungsstellen und anderes mehr).
  • Wir betreuen Sie so, wie Sie es für notwendig halten und wie Sie es selbst mit uns abstimmen.
  • Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zu allen Ihren Fragen und Anliegen, soweit es uns möglich ist.
  • Wir vermitteln weitere Hilfen und stellen Kontakte zu anderen Beratungsstellen, Diensten und Anbietern her.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Wohnraum, wenn Sie aus der elterlichen Wohnung oder einer stationären Einrichtung in eine eigene Wohnung möchten und bei allem, was dazu erforderlich ist.

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Möglichkeiten! So unterschiedlich die Menschen sind, so vielfältig können Sie Ihren Bedarf mit unserem Hilfsangebot gestalten. Es wird speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Die Voraussetzungen / Bedingungen sind:

  • Sie müssen als behinderter Mensch mindestens volljährig sein und den Willen zu einem weitestgehend selbstbestimmten Leben haben und dazu angemessen bei der Hilfegewährung mitwirken.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen einen Hilfeplan (was wird wann, wie oft, wie ... gemacht) und schließen einen Vertrag dazu mit Ihnen ab. Damit sind alle Beteiligten, Sie, der Kostenträger und wir, abgesichert.
  • Sofern Sie nur ein bestimmtes Einkommen / Vermögen haben, finanziert die Hilfe für Menschen mit Behinderung zwischen 18 und 65 Jahren der Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für über 65jährige ist das zuständige Sozialamt der Ansprechpartner.

Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns. Beratungstermine (auch in Gebärdensprache)  können Sie mit unseren Sozialarbeitern vereinbaren. Siehe rechte Randspalte.

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Soziale Beratung

Unsere Sozialarbeiterinnen beraten Sie und Ihre Angehörigen umfassend. Im Zuge der Beratung helfen wir Ihnen konkret weiter.

  • Wir beraten Sie zu Fragen der Grundsicherung und Sozialhilfe, zum Wohngeld und Wohnen, zu Sozialtarifen, zu Rechtsfragen im Sozialgesetzbuch und anderem mehr.
  • Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen von Anträgen und Verfassen von Schreiben an Ämter und Behörden. 
  • Wir begleiten Sie bei Bedarf auch zu den Ämtern, Behörden und anderen Einrichtungen bis zur Lösung Ihres Problems.
  • Wir vermitteln Ihnen weitere Dienste unseres Vereins wie zum Beispiel: Pflege, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern, Fahrdienst, Tagesfahrten, Urlaubs- und Freizeitangebote, Angebote der Begegnungsstätte und Kreativwerkstatt
  • Wir informieren Sie über die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens, der Persönlichen Assistenz und des Persönlichen Budgets sowie über die gesetzliche Betreuung, Selbsthilfegruppen und Hilfsmittel
  • Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer für Sie geeigneten Werkstatt für Menschen mit Behinderung und vermitteln den Kontakt zu dieser.

Beratungstermine (auch in Gebärdensprache) können Sie mit unseren Sozialarbeitern vereinbaren. Siehe rechte Randspalte. Wir versuchen dabei, Ihren Wünschen zu entsprechen.

Folgende Beratungen bieten wir an:

  • Soziale Beratungen
  • Beratung zum Ambulant Untestützten Wohnen
  • Beratung zum Persönlichen Budget
  • Beratung zur Persönlichen Assitenz
  • Beratung zu zusätzlichen Betreuungsleistungen SGB IX, § 45

Wir können und wissen viel, aber natürlich nicht alles! Sollten wir selbst einmal nicht weiterkommen, vermitteln wir gern spezialisierte Anbieter.

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Ambulante und familienentlastende Hilfen

Dieser Bereich wird durch die vielfältigen Angebote unseres Vereins unterstützt. Hierbei handelt es sich um fachliche und ergänzende Hilfen. Diese zeigen die Leistungen unserer verschiedenen Bereiche auf. Sie selbst und Ihre Angehörigen werden somit entlastet.

Die folgende Liste führt Sie direkt zu den wichtigsten Angeboten:

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Häusliche Pflegeleistungen

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Verhinderungspflege

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Zusätzliche Betreuungsangebote

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Heilpädagogische Ferienbetreuung

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Ambulant Unterstütztes Wohnen

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Assistenzleistungen

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Persönliches Budget

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Soziale Beratung

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Essen auf Rädern

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Hauswirtschaft

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Wohnprojekt

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Tagesbetreuung mit Kreativwerkstatt

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Begegnungsstätte "Mobile"

Öffnet einen internen Link in diesem Fenster Freizeitgestaltung

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Wohnprojekt

Nach über einjähriger Vorbereitung betreiben wir seit Juni 2009 ein Wohnprojekt für erwachsene Menschen mit Behinderung, die unter ambulanter Betreuung im eigenen Wohnraum leben. Diesen Menschen reicht der Umfang des Ambulant unterstützten Wohnens (siehe Soziale Dienste) allein zur Versorgung nicht aus. Vor allem möchten sie mit anderen Menschen, behindert oder nicht behindert, in unmittelbarer Umgebung zusammen leben.

Zunächst wird der individuelle Bedarf so genau wie möglich erfasst, um daraus einen umfassenden Hilfeplan zu erarbeiten. Das Wichtigste ist hier die Verknüpfung verschiedener Leistungen und Hilfen (Pflege, Fahrdienst, Ambulant Unterstütztes Wohnen, Werkstatt, Essen auf Rädern, Begegnungsstätte und vieles andere mehr) zu einem Gesamtplan. Dieser ermöglicht es dem behinderten Menschen in einer eigenen Wohnung zu leben und die Hilfen zu erhalten, die dafür notwendig sind. Die Teilnehmer mieten, wenn gewünscht mit unserer Unterstützung, dazu in einem der ausgewählten Mietobjekte (Spohrstraße) selbst eine Wohnung an. Wir begleiten Sie bei den notwendigen Dingen des Umzugs und der Einrichtung.

Demnächst wird noch ein Gemeinschaftsraum zur Esseneinnahme, für Zusammenkünfte und Feiern sowie zur Freizeitgestaltung angemietet.

Durch die „Zusammenlegung“ der verschiedenen Hilfen ergeben sich Einsparungen, die letztlich dem Einzelnen in Form von mehr Leistung zu Gute kommen. Natürlich ist auch die Möglichkeit des Zusammenseins mit anderen im unmittelbaren Wohnumfeld ein attraktiver Aspekt.

Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns. Beratungstermine (auch in Gebärdensprache) können Sie mit unserern Sozialarbeitern vereinbaren. Siehe rechte Randspalte.

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Heilpädagogische Ferienbetreuung

Mit dem Angebot der heilpädagogischen Ferienbetreuung tragen wir zur Entlastung der Eltern und Verwandten mit geistig behinderten Kindern aus Förderschulen bei. Wir ermöglichen vor allem diesen Kindern, in den Gruppen erlebnis- und abwechslungsreiche Ferien gemeinsam zu verbringen. 

Die Gruppenstärke erlaubt einen weitgehend individuellen Umgang mit den Kindern. Bei Bedarf ist auf Antrag beim zuständigen Kostenträger (Sozialamt oder Kommunaler Sozialverband Sachsen) auch eine Einzelbetreuung möglich.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Kinder wochentäglich während der Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr in unsere Hände zu geben.

Neben den normalen Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten haben wir ein buntes Programm mit anregenden Erlebnissen zusammengestellt:

  • Besuch kultureller Veranstaltungen wie Kino, Theater und Puppenspiel
  • Ausflüge in die nächste Umgebung wie Auensee, Wildpark, agra-Park, Zoo, Cospudener See, Abenteuerspielplätze, Bäder usw.
  • Nutzung von Angeboten aus dem Ferienprogramm der Stadt Leipzig unter Beachtung von Wünschen und Anregungen der Kinder selbst
  • Ball- und Sandspiele
  • immer eine Abschlußparty (zum Beispiel: Halloween- oder Faschingsparty)
  • Würfel-, Karten- und andere Tischspiele, Puzzle
  • Basteln, Malen, Zeichnen
  • Besuch von Veranstaltungen mit dem Öffnet einen externen Link in diesem FensterFerienpass aus dem Ferienprogramm der Stadt Leipzig (z. B.: Öffnet einen externen Link in diesem FensterHalle 5 e. V. und Öffnet einen externen Link in diesem FensterDie Villa e. V.) und vieles andere mehr

Die Ferienbetreuung findet im „Haus ohne Barrieren“ in mehreren Räumen statt. Engagierte Mitarbeiter stellen sich dieser Aufgabe und nehmen sich der Kinder liebevoll an. Die bereits erworbenen Fähigkeiten der Kinder sollen dabei erhalten, unterstützt und vertieft werden. Bewusst haben wir uns für eine räumliche Möglichkeit in einem nicht schulgeprägtem Umfeld entschlossen. Ein großer Garten und das Restaurant „Davignon“ ergänzen das Angebot. Hier wird uns auch das Mittagessen zubereitet und in der Gaststätte serviert.

Der Tag beginnt mit Begrüßung und Musik zum Bewegungstanz. Danach gibt es Frühstück, das mit Hilfe der Kinder zubereitet und angerichtet wird. Im Haus gibt es Spiel und Sport je nach Möglichkeiten der Einzelnen und Spiele im Garten je nach Wetter und Programm so oft es geht. Nicht zuletzt versuchen wir die Anregungen und Wünsche der Kindern selbst in die Programmgestaltung mit einzubeziehen. - Nichts ist schöner als ein glückliches Kind!

Voraussetzung für die Betreuung sind ein Bewilligungsbescheid des zuständigen Kostenträgers. Bei einem Alter des Kindes unter 18 Jahre ist das örtliche Sozialamt zuständig, über 18 Jahre der Kommunale Sozialverband Sachsen. Dafür brauchen die Träger einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag auf Sozialhilfe (Eingliederungshilfe), den aktuellen Schwerbehindertenausweis und die gültige Schulbescheinigung für das jeweilige Schuljahr.

Wer einen Fahrdienst für sein Kind benötigt, muß bei dem zuständigen Träger einen Antrag auf Beförderung stellen.

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Ansprechpartner
Öffnet ein neues Fenster zum Email-SchreibenFalk Dürrling

Angerstraße 40-42
04177 Leipzig
Telefon [0341] 60910-40
Fax [0341] 60910-16

Anfahrtskizze

Soziale Beratung

Mittwoch 10:00 - 15:00 Uhr
im Haus ohne Barrieren
Friedrich-Ebert-Straße 77, 1.

Donnerstag 10:00 - 15:00 Uhr
in der Geschäftsstelle
Angerstraße 40-42, Haus E, 2.

Vergabe von Beratungsterminen

Montag, Dienstag und Freitag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 860 205 00
KTO: 3 544 501

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