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Hauswirtschaft

Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung als "hauswirtschaftliche Versorgung" bezeichnet. Nach der gesetzlichen Grundlage im Sozialgesetzbuch §14, Abs. 4 Nr. 4 umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung folgende Hilfen:

  • Reinigung der Wohnung
  • beim Einkaufen
  • Kochen
  • Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Beheizen der Wohnung

Der Leistungsanspruch ist an das Vorliegen einer Pflegestufe gekoppelt, wobei der Hilfebedarf gleichzeitig teilweise mitbegründend für eine Pflegestufe ist. Die Hilfeleistung ist Bestandteil der Pflegesachleistung, die in der Regel von ambulant tätigen Pflegediensten erbracht wird.

Nicht nur Menschen mit Pflegestufe, sondern auch jeder der diese Leistungen möchte, kann sich bei uns darüber informieren und sie bestellen.

Zusätzliche Leistungsangebote

  • Wäscheservice und kleine Kleidungsreparaturen
  • Blumen gießen, Briefkasten leeren, Müllentsorgung
  • Haustierversorgung
  • Betreuung der Wohnung bei Abwesenheit
  • Einkaufsservice
  • Begleitung zum Einkauf oder Arzt
  • Besorgung von Rezepten, Medikamenten, Verordnungsscheine
  • und vieles andere mehr
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Ansprechpartner
Öffnet ein neues Fenster zum Email-SchreibenSylvia Rosenlöcher

Angerstraße 40-42,
04177 Leipzig
Mobil [0177] 6091015 /
Telefon [0341] 60910-15
Fax [0341] 60910-16

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Telefonische Sprechzeiten

Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Persönliche Sprechzeiten

Mittwoch
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
sowie 14:30 Uhr bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 860 205 00
KTO: 3 544 501

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