Hauswirtschaft
Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung als "hauswirtschaftliche Versorgung" bezeichnet. Nach der gesetzlichen Grundlage im Sozialgesetzbuch §14, Abs. 4 Nr. 4 umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung folgende Hilfen:
- Reinigung der Wohnung
- beim Einkaufen
- Kochen
- Spülen
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Beheizen der Wohnung
Der Leistungsanspruch ist an das Vorliegen einer Pflegestufe gekoppelt, wobei der Hilfebedarf gleichzeitig teilweise mitbegründend für eine Pflegestufe ist. Die Hilfeleistung ist Bestandteil der Pflegesachleistung, die in der Regel von ambulant tätigen Pflegediensten erbracht wird.
Nicht nur Menschen mit Pflegestufe, sondern auch jeder der diese Leistungen möchte, kann sich bei uns darüber informieren und sie bestellen.
Zusätzliche Leistungsangebote
- Wäscheservice und kleine Kleidungsreparaturen
- Blumen gießen, Briefkasten leeren, Müllentsorgung
- Haustierversorgung
- Betreuung der Wohnung bei Abwesenheit
- Einkaufsservice
- Begleitung zum Einkauf oder Arzt
- Besorgung von Rezepten, Medikamenten, Verordnungsscheine
- und vieles andere mehr

