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Unsere Leistungen erhalten Menschen mit Pflegestufen (I bis III), ohne Pflegestufe (Selbstzahler) oder auf Verordnung des Arztes. Wir pflegen Menschen jeden Alters mit und ohne Behinderungen in ihrer häuslichen Umgebung nach ihrem individuellen Pflegebedarf. In der Regel sind wir für unsere Patienten von früh 05:30 Uhr bis nachts 03:00 Uhr unterwegs.

Die Übersicht der Leistungskomplexe können Sie sich hier ansehen. Das Gesetz zur Pflegeversicherung finden Sie unter folgendem Hinweis.

Grundpflege

Zur täglichen Pflege gehören zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Körperpflege, Körperreinigung oder vollständige Übernahme dieser
  • Unterstützung bei der Mobilisation
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfeleistung bei Blasen- und Darmentleerung
  • Betten und Lagern
  • vorbeugende Maßnahmen
  • Krankenbeobachtung
  • Anleitung zur Pflege
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Behandlungspflege auf Verordnung

  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Medikamentengabe / Medikamente richten
  • Injektionen richten und verabreichen (s.c. und i.m.)
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterpflege und -wechsel / Blasenspülung
  • Versorgung bei PEG oder eines suprapubischen Dauerkatheters
  • Blutdruckmessung und -kontrolle
  • Blutzuckermessung und -kontrolle
  • Verabreichen von Sondenkost
  • Stoma-Versorgung
  • Trachealkanülenpflege und Absaugen der oberen Luftwege
  • Versorgen und Überprüfen von Drainagen
  • Kompressionsverbände anlegen oder wechseln
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen
  • medizinische Einreibungen
  • Augentropfen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Inhalation
  • Dermatologische Bäder
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Verhinderungspflege

Der Begriff "Verhinderungspflege" bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese muss sowohl von der sozialen als auch von der privaten Pflegeversicherung erbracht werden, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson".

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Erbringung der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 28 Tage im Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der/die Pflegebedürftige schon ein halbes Jahr Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat.
Es ist auch möglich, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen. Allerdings empfiehlt es sich, das im Vorfeld grundsätzlich mit der Pflegekasse zu klären.

Wir, als zugelassener Pflegedienst, bieten Ihnen die Übernahme der Verhinderungspflege der/des Pflegebedürftigen an. Durch unsere Mitarbeiter wird Ihnen ein umfassendes Angebot der Pflege zuteil, aus diesem Sie selbst wählen können, welchen Bedarf Sie damit abdecken möchten.

Ein Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.510 Euro ab 1. Januar 2010 und auf bis zu 1.550 Euro ab 1. Januar 2012 belaufen. Wichtig: Während der Verhinderung der Pflegeperson entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.

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Betreuungsangebote und Beratung

Hier finden Sie einen Hinweis zur gesetzlichen Grundlage der zusätzlichen Betreuungsleitungen. Unsere Beratungsstelle bietet:

Demenzberatung für

  • Menschen, die eine demenzkranke Person pflegen, betreuen, begleiten oder versorgen
  • Betroffene im frühen Stadium einer Demenzerkrankung

Kostenlose Beratung und Information (siehe rechte Randspalte)

  • telefonisch
  • in unseren Räumen
  • bei Hausbesuchen

Begleitung und Entlastung 

  • Gesprächsgruppen und Kurse für Angehörige
  • Gruppen für demenzkranke Menschen
  • stundenweise Betreuung demenzkranker Menschen
  • Langfristige und intensive Begleitung

Rufen Sie uns an, wenn Sie sich rund um das Thema Demenz informieren möchten, wenn Sie Entlastung suchen bei der Betreuung Ihres demenzkranken Angehörigen oder wenn Sie Fragen haben zu Pflege, Pflegeversicherung oder Betreuungsrecht. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder vereinbaren einen Termin zu einem ausführlichen Gespräch bei uns oder auch bei Ihnen zuhause.

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Ansprechpartner
Öffnet ein neues Fenster zum Email-SchreibenSylvia Rosenlöcher

Angerstraße 40-42,
04177 Leipzig
Mobil [0177] 6091015 /
Telefon [0341] 60910-15
Fax [0341] 60910-16

Anfahrtskizze

Telefonische Sprechzeiten

Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Persönliche Sprechzeiten

Mittwoch
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
sowie 14:30 Uhr bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 860 205 00
KTO: 3 544 501

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